AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertraulichkeit
Sämtliche Mitteilungen, Exposés und Informationen der Stein & Wert Immobilien GmbH sind ausschließlich für die Auftraggebenden bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stein & Wert Immobilien GmbH. Erfolgt eine unbefugte Weitergabe und kommt dadurch ein Vertragsabschluss zustande, entsteht ein Provisionsanspruch gegenüber den Auftraggebenden.
2. Haftung
Die Stein & Wert Immobilien GmbH haftet für unrichtige Angaben nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind die Auftraggebenden Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb von drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
3. Doppeltätigkeit
Der Stein & Wert Immobilien GmbH ist ausdrücklich gestattet, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.
4. Einschaltung Dritter
Die Stein & Wert Immobilien GmbH ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags weitere Makler oder Kooperationspartner einzuschalten.
5. Entstehung und Fälligkeit der Provision
Mit dem Abschluss eines durch die Stein & Wert Immobilien GmbH nachgewiesenen oder vermittelten Vertrags entsteht der Anspruch auf die vereinbarte Provision. Diese ist mit Abschluss des Vertrags fällig und zahlbar.
6. Berechnungsgrundlage der Provision
Die Provision wird grundsätzlich auf Basis des tatsächlich abgeschlossenen Vertrags berechnet. Wird der Vertrag nicht vorgelegt, ist die Stein & Wert Immobilien GmbH berechtigt, die Provision auf Basis der im Angebot genannten Werte zu berechnen.
7. Verzugszinsen bei Verbrauchern
Gerät der Provisionsschuldner in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen, mindestens jedoch sechs Prozentpunkte jährlich.
8. Verzugszinsen bei Nicht-Verbrauchern
Sofern kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz mindestens acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
9. Mitteilungspflicht bei Vorkenntnis
Ist den Auftraggebenden die von der Stein & Wert Immobilien GmbH nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, haben sie dies unverzĂĽglich schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Die Auftraggebenden sind zudem verpflichtet, unverzĂĽglich Auskunft darĂĽber zu erteilen, ob und mit wem ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist sowie ĂĽber den vereinbarten Kaufpreis. Der entsprechende Vertrag ist der Stein & Wert Immobilien GmbH unverzĂĽglich nach Abschluss vorzulegen.
10. Auskunftsrechte und Schriftform
Die Stein & Wert Immobilien GmbH ist berechtigt, zu diesem Zweck Auskünfte bei Notaren, Grundbuchämtern sowie anderen Beteiligten einzuholen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Stein & Wert Immobilien GmbH.
11. Salvatorische Klausel, ErfĂĽllungsort und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist Primstal. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig –
Stand 01.04.2026